Bayerns Verwaltungsrichter legen ein erstes Veto ein:
Die umstrittene 15-Kilometer-Regel ist vorläufig gekippt – das Gericht hat einem Eilantrag aus Passau stattgegeben.
Die Regelung gilt zuletzt für Corona-Hotspots mit einer Inzidenz von 200 oder mehr.
In Niederbayern waren davon die Landkreise Regen und Passau betroffen.
Auch im Landkreis Rottal-Inn und in der Stadt Landshut war der Bewegungsradius auf 15 Kilometer begrenzt – trotz sinkender Infektionszahlen.
Denn hier ist die Inzidenz noch nicht innerhalb einer Woche dauerhaft unter 200 gesunken.