Für Konzerte, die coronabedingt ausfallen mussten, galt bisher eine Gutscheinlösung statt einer Rückzahlung der Ticketpreise. Seit Jahresbeginn gibt es auch für Gutscheine Geld zurück. So funktionierts.
Gutschein statt Geld zurück – das hieß es noch bis vor kurzem für Tickets von entfallenen Konzerten und Co. Doch das hat nun ein Ende! Wenn ihr entsprechende Gutscheine bisher noch nicht eingelöst habt und auch bis Ende 2023 voraussichtlich nicht einlösen werdet, könnt ihr euch das Geld laut Verbraucherzentrale jetzt zurückholen.
In welchem Fall gibt es Geld für entfallene Veranstaltungen zurück?
Entscheidend hierfür ist, wann ihr das Ticket gekauft habt. Die Gutscheinlösung galt bisher für abgesagte Veranstaltungen, wenn die Karten VOR dem 8. März 2020 gekauft worden waren. Der Veranstaltungstermin selbst ist egal. Für Karten, die NACH dem 8. März 2020 gekauft worden sind, gilt die Gutscheinlösung ohnehin nicht – hier habt ihr sofort einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Auch Ersatztermine müssen laut Verbraucherzentrale im letzten Fall nicht akzeptiert werden.
Auch Gutscheine müssen ab dem 1. Januar 2022 erstattet werden
Neu ist, dass ihr seit Jahresbeginn auch für die bislang ausgestellten Gutscheine eine Rückzahlung verlangen könnt. Hierfür müsst ihr euch direkt an den Veranstalter wenden, der auf dem Ticket steht. Einen Musterbrief für die Rückerstattung findet ihr auf der Webseite der Verbraucherzentrale.
Bis wann kann eine Rückzahlung verlangt werden?
Grundsätzlich gilt: Die Rückzahlungsansprüche aus abgesagten Veranstaltungen verjähren nach drei Jahren. Bei Veranstaltungen, die 2020 wegen Corona abgesagt wurden, könnt ihr also bis zum 31. Dezember 2023 eine Rückzahlung fordern. Bei Veranstaltungen, die 2021 abgesagt wurden, habt ihr noch bis zum 31. Dezember 2024 Zeit.