Änderungen im August

31. Juli 2019 , 11:33 Uhr

Neuer Monat - neue Änderungen. Auch in diesem Monat gibt es wieder zahlreiche Neuerungen. Wir haben die Wichtigsten für Sie zusammengefasst:

Mehr Geld für Azubis

Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, bekommen jetzt mehr finanzielle Unterstützung vom Staat. Der Höchstbetrag steigt von 622 Euro auf 716 Euro. Eine weitere gute Nachricht: Sogar im nächsten Jahr steigt der Beitrag nochmal um 7 Euro auf 723 Euro.

 

Günstigere oder sogar kostenlose Bahn und Bustickets für Schüler und Azubis

Azubis und Schülern wird ab August richtig entgegengekommen, denn manche Bundesländer wie Nordrhein-Westfahlen, Berlin und Sachsen bieten das Azubi-Ticket an, womit diese günstiger im Nahverkehr unterwegs sein können. Hamburg plant es ebenfalls für die Zukunft. Miteinbegriffen in diese Fahrkarte sind auch Menschen die ein Freiwilliges Soziales Jahr machen. Die Hauptstadt geht sogar einen Schritt weiter und lässt Schüler ab dem 01.08. kostenlos Bus und Bahn im Tarifbereich AB fahren.

 

Studenten bekommen mehr Bafög          

Im Rahmen der Bafög-Reform steigt nicht nur die Höhe der Ausbildungsbeihilfe, mehr Studenten können sie auch in Anspruch nehmen. In zwei Stufen steigt der Höchstbetrag von 735 Euro im ersten Monat auf 835 Euro in diesem Jahr, 2020 wird er nochmal auf 861 Euro erhöht. Der Wohnungszuschlag wird für BAföG-Geförderte, nicht bei den Eltern wohnende Studenten um 30 Prozent auf 325 Euro angehoben. Auch die Mittelschicht wird entlastet, indem die Freibeträge zunächst um 7 Prozent angehoben werden. Die Freibeträge für das Vermögen der Studenten und der Eltern wierden auch angehoben.

 

Durch das Starke-Familien-Gesetz mehr Zuschüsse für Kinder in Hartz-IV Familien und Geringverdiener-Haushalten

Statt 100 Euro pro Schuljahr gibt es jetzt 150 Euro, um Schulsachen wie zum Beispiel Hefte, Lernsoftware oder Schulranzen zu kaufen. Der Zuschuss für beispielsweise die Musikschule oder den Sportverein beträgt dann außerdem 15 Euro, 5 Euro mehr als davor. Alle Eltern die Hartz IV, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, werden von Kita Gebühren befreit. Bei Schulausflügen oder Klassenfahrten wird ebenfalls mit Zuschüssen unter die Arme gegriffen. Darüber hinaus müssen sie nicht mehr für das Mittagessen in der Schule oder die Fahrkarten für Bus und Bahn bezahlen. Laut der Passauer neuen Presse werden auch dann Nachhilfestunden gefördert, wenn die Kinder noch nicht akut vom Sitzenbleiben bedroht werden.

 

Bundeswehr soll attraktiver werden

Das wird versucht, indem zum Beispiel Das Dienstrecht flexibler- und die Rentenversicherung für Soldaten auf Zeit und freiwillig Wehrdienstleistende besser abgesichert wird. Wer als Zeitsoldat aus der Truppe ausscheidet, soll Unterstützung bekommen, um im zivilen Arbeitsleben besser klarzukommen. Praktika sollen gefördert- und ein Besuch beim Arbeitsamt für eine Berufsberatung zur Pflicht gemacht werden. Auch die Familienmitglieder profitieren von den Änderungen. So übernimmt die Bundeswehr jetzt die Kosten für Therapien, wenn Soldaten im Einsatz geschädigt wurden.

 

Mehr Flüchtlinge dürfen an berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen

Sprach- und Integrationskurse stehen jetzt auch für Asylsuchende zur Verfügung, bei denen nicht klar ist, ob sie langfristig in Deutschland bleiben dürfen. Jedoch beschränkt sich das nur auf die Menschen, die vor dem 1. August eingereist sind und mindestens seit drei Monaten geduldet sind. Außerdem werden diese Sprachkurse jetzt auch für Gruppen von Ausländern geöffnet, die bisher davon ausgeschlossen waren.

 

Versandhändler „Otto“ vermietet E-Scooter

Der E-Scooter Hype ist jetzt anscheinend auch bei Otto angekommen, denn da kann man ab August E-Scooter für mindestens einem Monat mieten. Man ist dann zwar nicht so flexibel, zahlt dafür aber keinen Minutenpreis, sondern einen vorher festgelegten Preis. Der beträgt inklusive Versicherung 39 Euro pro Monat. Wer das tun möchte, muss sich aber zuerst auf ottonow.de registrieren. Das Fahrzeug wird dann per Post verschickt und muss auf demselben Weg nach Benutzung wieder zurückgesendet werden.

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