Das ist eine deutliche Ansage:
Die AfD Erding darf die Süddeutsche Zeitung nicht von ihren Veranstaltungen ausschließen.
Vom Landratsamt heißt es, dass dieses Hausverbot gegen das Bayerische Versammlungsgesetz verstößt.
Zieht die AfD das Hausverbot durch, droht der Partei ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro.
Wie schon gemeldet, hatte sich die AfD über einen Bericht der SZ geärgert und die Zeitung von ihren Versammlungen ausgeschlossen