Patienten der Krankenhäuser Landshut-Achdorf und Vilsbiburg dürfen bei der Aufnahme drei Besuchspersonen benennen. Eine davon darf dann täglich in das Krankenhaus kommen. In der Schlossklinik Rottenburg gibt es eine andere Regelung. Hier sind in den Stationen 2 und 3 nur eine Person als Besucher erlaubt. Lediglich auf der Station 1 ist in der Schlossklinik vorübergehend kein Besuch möglich. Am Landshuter Klinikum gilt seit heute ein zweiwöchiges Besuchsverbot. Ausnahmen gibt es nur für werdende Väter und bei Patienten, die im Sterben liegen.