Im Zweifel für den Angeklagten.
Das gilt auch für einen Prozess vor dem Landgericht Landshut.
Hier musste sich die vergangenen Tage ein 36-Jähriger verantworten.
Betrunken soll er in einem Landshuter Tanzlokal einen Gast in den Schwitzkasten genommen und gegen den Kopf getreten haben.
Für die Staatsanwaltschaft war das versuchter Mord.
Für das Gericht nicht, darum ist der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
Er wandert für über drei Jahre ins Gefängnis.
Außerdem muss der Mann in eine Entziehungsanstalt.