Vor knapp drei Jahren wird die Rückkehr aus dem türkischen Izmir für eine Frau zur Bruchlandung:
Nach der Landung am Münchner Flughafen stürzt sie auf einer Rolltreppe Richtung Terminal und verletzt sich.
Danach verklagt die Frau die Fluggesellschaft:
Die hätte ihr eine barrierefreie Treppe zur Verfügung stellen sollen, da sie zu dem Zeitpunkt ein Implantat im Knie hatte.
Vor dem Oberlandesgericht München einigt sich die Klägerin auf einen Vergleich:
Die Airline zahlt ihr 10 000 Euro Schmerzensgeld.