Seit Herbst 2015 finden an der Grenze zu Österreich wieder Kontrollen durch die Bundespolizei statt.
Doch seit Juli ist auch die bayerische Grenzpolizei mit im Boot und das laut einem neuen Rechtsgutachten verfassungswidrig.
Denn das Bundesverfassungsgericht lehne Doppelzuständigkeiten ab, so die Juristen.
„Entweder es ist der Bund zuständig oder es sind die Länder.“
In Auftrag gegeben haben das Gutachten die Grünen.
Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt hat Bundesinnenminister Horst Seehofer jetzt dazu aufgefordert, die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit dem bayerischen Grenzschutz einzustellen.