Trompete spielen mit Maske – eher schwierig.
Aber der Freistaat Bayern macht sich locker.
Musik machen und Theaterspielen wird endlich einfacher.
Es gibt ein neues Konzept im Laienmusik-Amateurtheaterbereich.
Bayern setzt auf das 3G-Prinzip.
Bei Proben von Chören und Laienmusikensembles sind nun keine Mindestabstände mehr zwingend vorgeschrieben.
Für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater gelten nunmehr folgende Regelungen:
- 3G-Grundsatz:
- Wird in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten, dürfen zu den Proben in geschlossenen Räumen nur noch Personen zugelassen werden, die geimpft, genesen oder getestet sind.
- Davon ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und noch nicht eingeschulte Kinder.
- Maskenpflicht:
- Teilnehmer und Besucher haben in Gebäuden und geschlossenen Räumen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
- Bei den Proben entfällt die Maskenpflicht für Teilnehmer,
- wenn am festen Sitz-/Stehplatz ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.
- wenn das Tragen einer Maske das aktive Musizieren bzw. die künstlerische Konzeption des Schauspiels nicht zulässt, insbesondere beim Spielen von Blasinstrumenten oder bei Gesang.
- bis zum sechsten Geburtstag.
- die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, solange dies vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen werden kann.
- Mindestabstand:
- Jeder wird angehalten, wo immer möglich, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- In Bezug auf Probenteilnehmer muss ein Mindestabstand grundsätzlich dann nicht eingehalten werden, wenn dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Betätigung oder Darbietung führen würde bzw. mit dieser nicht vereinbar ist.