Ein 39-jähriger hat eine lukrative und längerfristige Einnahmequelle, indem er Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit im Baugewerbe und zugleich Arbeitslosengeld bezieht.
Die Abrechnung und Bezahlung läuft über die Firma seines Vaters, die als Deckmantel herhalten muss.
So werden Einkünfte gegenüber dem Jobcenter verborgen.
Der Angeklagte erschleicht sich so Sozialleistungen in Höhe von rund 17 000 EURO
Das Amtsgericht Landshut verurteilte den Mann jetzt wegen Betrugs zu einer einjährigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.