Das Urteil im Freyunger Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau ist noch nicht rechtskräftig.
Wie die Passauer Neue Presse heute Mittag erfuhr geht die Staatsanwaltschaft in Revision.
Der Angeklagte war am Montag wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von 12 Jahren verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe gefordert.
Jetzt muss das Landgericht Passau sein Urteil schriftlich begründen.
Danach hat die Staatsanwaltschaft einen Monat Zeit, die Revision zu begründen oder zurückzuziehen.
Der Mann um den es geht, hatte zugegeben seine 20 jährige Exfreundin im Streit in deren Wohnung erstochen zu haben.
Anschließend versteckte er die Leiche verpackt in einem Plastiksack in der Wohnung.
Dann floh er mit dem gemeinsamen Sohn des Paares nach Spanien, wo ihn die Polizei festnahm.