Wegen Corona gelten ab sofort auch im Landkreis Landshut strengere Maßnahmen.
Weil die 7-Tages-Inzidenz über 50 liegt
Das heißt unter anderem:
Auch in der Grundschule müssen die Kinder jetzt mit Maske im Unterricht sitzen.
Die Maskenpflicht wird auf alle Öffentlichen Gebäude erweitert.
Auch in Kantinen oder Aufzügen müssen die Menschen im Landkreis Landshut das Ding aufhaben.
Außerdem gilt für die Gastronomie ab 22 Uhr eine Sperrstunde.
Dazu kommen Kontaktbeschränkungen.
In der eigenen Wohnungen dürfen sich nur noch maximal fünf Personen treffen, bzw. Leute aus zwei Haushalten.
Hier ist eine komplette Übersicht:
- Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum (z. B. Gasthaus, angemieteter Saal etc.), die einen absehbaren Personenkreis umfassen, wird die Teilnehmerzahl auf zwei Hausstände oder fünf Personen im Innen- wie Außenraum beschränkt. Dies gilt beispielsweise für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Beerdigungen, aber auch für Partei- und Vereinssitzungen sowie Schulabschlussfeiern. Der Veranstalter muss ein Hygienekonzept erfüllen und auf Anforderung des Landratsamtes nachweisen.
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und auch im privaten Raum, also in der eigenen Wohnung bzw. Grundstück, ist auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. Auch hier gilt es, die Hygieneregeln zu beachten (Erfassung der Kontaktdaten, Einhalten der Mindestabstände oder Tragen von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßiges Lüften).
- Für Kindertagesstätten und Schulen gilt die Stufe 3 („Rot“) des Rahmenhygieneplans. Im Kita-Bereich müssen feste Gruppen gebildet werden, offene Konzepte sind derzeit nicht möglich. Das Betreuungspersonal muss eine Gesichtsbedeckung tragen. In den Schulen müssen die Schülerinnen und Schüler nun auch ab der Grundschule auf dem Platz Mund-Nasen-Masken tragen.
- Die Maskenpflicht wird erweitert auf alle Öffentlichen Gebäude. Und in so genannten „Begegnungs- und Verkehrsflächen“, also beispielsweise Fahrstühlen oder Kantinen, muss nun ebenfalls eine Maske getragen werden.
- Beim Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen müssen die Masken nun dauerhaft getragen werden. Dies gilt auch bei Tagungen, Kongressen oder Messen.
- Für die Gastronomie gilt ab 22 Uhr eine Sperrstunde. Tankstellen dürfen nach diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr verkaufen.
Bei Nicht-Einhalten dieser Allgemeinverfügung wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden kann.
Die Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt ebenfalls fort.
Für Fragen zur Allgemeinverfügung hat der Landkreis Landshut ein Bürgertelefon eingerichtet – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter Tel. 0871 408-1800 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr besetzt, am Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.