Richter und Staatsanwälte müssen in der aktuellen Krisenlage mehr abwägen als sonst.
Die zentrale Frage:
Wie sollen die Prozesse weitergeführt werden?
Im Fall des mutmaßlichen Wahlbetrugs in Geiselhöring wird die Verhandlung am 2. April fortgesetzt.
Die zwei Verhandlungstage davor wurden gestrichen.
Danach sind vorerst noch 3 Termine bis Mitte April vorgesehen.