Corona-Lockerungen in Bayern - die Übersicht

11. Mai 2020 , 07:36 Uhr

Mit der neuen Woche ergeben sich für die Menschen in Bayern wieder mehr Freiheiten und Möglichkeiten zum Zeitvertreib:
Alle Geschäfte, Museen und Zoos dürfen nach der coronabedingten Zwangspause wieder öffnen.
Sämtliche Schüler, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen oder die vierte Klasse besuchen, dürfen – oder müssen – zudem zurück an die Schulen.
Zudem gibt es weitere Details.
Eine Übersicht:

SCHULEN: Der Schulbetrieb war Ende April mit den Abschlussklassen nach einer langen Zwangspause wieder aufgenommen worden. Nach und nach soll es für die anderen Klassenstufen weitergehen. Angefangen mit den jüngeren Klassen – also je nach Schulform mit der 1., 5. oder 6. Klasse. Erst nach den Pfingstferien Mitte Juni soll es aber wieder Präsenzunterricht für alle Schüler und alle Altersklassen geben.

Ein normaler Schulalltag ist allerdings noch nicht in Sicht: Der Corona-Fahrplan der Staatsregierung sieht vor, dass in aller Regel ein wöchentlicher Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und Unterricht zu Hause stattfindet.

Bis Pfingsten gibt es außerdem keine Präsenzpflicht – das gilt sowohl für Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, als auch für Schüler, deren Angehörige besonders gefährdet sind. «Die bayerischen Schulen sollen ein Schutzraum sein, in dem sich Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte trotz Corona sicher fühlen», hieß es.

HANDEL: Ab Montag dürfen auch größere Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche öffnen und Dienstleister wie Nagel- und Kosmetikstudios oder Fahrschulen den Betrieb wieder aufnehmen. Solange sich Kunden und Betriebe an Maskenpflicht, Hygiene- und Abstandsregeln halten, könnte also nach Herzenslust geshoppt werden.

Mit der Öffnung aller Geschäfte sei endlich eine zentrale Forderung des Handels erfüllt, sagte Bernd Ohlmann, Geschäftsführer des Handelsverbands Bayern. «Aber wenn man denkt ab Montag ist jetzt Friede, Freude, Eierkuchen, dann muss man sagen: Dem ist nicht so.»

Der Handel sei weiter im Krisenmodus, denn die Kauflaune der Kunden sei im Keller. «Wer Angst um seinen Job hat oder in Kurzarbeit ist, der hält sich zurück.» Das gelte gerade bei Dingen, die über den direkten Bedarf hinausgingen oder Luxusartikeln. Die Maskenpflicht tue ein übriges, dass nicht die richtige Einkaufsstimmung aufkomme.

Jeoch appellierte Ohlmann an Händler, die Regeln streng einzuhalten. «Bislang ist es gut gelaufen, aber wir werden mit der Lupe beäugt. Funktioniert es nicht, dann bekommen wir die rote Karte von der Politik», sagte er. «Es ist ein bisschen shoppen auf Probe.» Eine Rücknahme der Lockerungen wäre ein «Horrorszenario für den Handel».

Die Öffnung eines Großteils der Läden ist inzwischen zwei Wochen her. In der ersten Woche hatte der Handel laut Ohlmann bis zu 60 Prozent des üblichen Geschäfts gemacht. In der zweiten ging die Tendenz leicht nach oben. Das deckt sich mit Zahlen des Datendienstleisters Hystreet, der Passantenfrequenzen in Einkaufsstraßen misst.

IN DER FREIZEIT: Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen mit Wochenbeginn wieder öffnen. Besucher sollten sich aber vorher über Öffnungszeiten informieren, denn viele Museen etwa haben montags regulär zu. Das Haus der Kunst und das Deutsche Museum beispielsweise aber öffnen ab Montag. Tickets sollte man in der Regel vorher online kaufen. Das gilt auch etwa für einen Besuch im Zoo, denn überall wird nur eine bestimmte Anzahl an Menschen zugelassen.

Auch Bücherfans können sich freuen: Ab Montag dürfen die Bibliotheken wieder öffnen. Noch nicht sicher ist, ob alle bis dahin die Auflagen aus dem Hygienekonzept der Staatsregierung umsetzen konnten.

Sogenannter kontaktloser Einzelsport wie Tennis, Leichtathletik, Golf und Segeln ist wieder erlaubt, auch weil das vor allem im Freien ausgeübt wird. Aber Reitunterricht in der Halle ist den Angaben nach ebenso möglich. Training und Wettkämpfe in Mannschaftssportarten wie etwa dem Amateurfußball sind hingegen weiterhin tabu.

Und obwohl Schwimmbäder geschlossen bleiben müssen, sind Kneipp-Kuren wieder erlaubt: Öffentliche Kneippanlagen dürfen laut dem Kneipp-Bund von Montag an wieder öffnen. Auch hier gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. «Nicht erlaubt sind weiterhin etwaige Kneippanlagen in Wellnesszentren oder Thermen», teilte der Bund auf Grundlage einer Stellungnahme des Gesundheitsministeriums mit.

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