Das fordern Biber-Gegner rund um Plattling.
Immer wieder kommt das heikle Thema bei den Ortsteilversammlungen zur Sprache.
Jetzt schreitet das Landratsamt ein.
Laut Bundnaturschutzgesetz müssen Biber stark geschützt werden!
Nur in Ausnahmefällen wie z.B. aus „Gründen der öffentlichen Sicherheit“ ist es erlaubt, die Tiere zu fangen und zu töten.
Und das auch nur zwischen dem 1. September und dem 15. März.