Lange wurde darüber diskutiert, jetzt kommt sie: die gesetzliche Masern-Impfpflicht.
Vor allem Kita- und Schulkinder müssen künftig zwingend geimpft sein.
Hier finden Sie alle wichtigen Antworten rund ums Thema:
Ab wann gilt die Impfpflicht und für wen?
Ab März 2019. Wenn Kinder in die Kita oder Schule kommen, müssen Eltern die Impfung vorweisen. Für Kinder, die schon im Kindergarten oder in der Schule besuchen, muss bis spätestens 31. Juli 2021 nachgewiesen werden, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.
Eine Impfpflicht besteht auch für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, für Lehrer, Tagesmütter, für Beschäftigte in medizinischen und sonstigen „Gemeinschaftseinrichtungen“ – dazu zählen auch Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte.
Gibt es irgendwelche Ausnahmen?
Ja, wenn Sie mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam - also kontraindiziert - ist, sind Sie von der Impfpflicht befreit.
Außerdem sind vor 1970 Geborene von der Impfpflicht befreit, da sie größtenteils immun sein dürften, weil sie die Masern höchstwahrscheinlich durchgemacht haben.
Was droht, wenn sich Eltern oder auch impfpflichtige Erwachsene nicht daran halten?
Kitas, Schulen und andere Einrichtungen, in denen die Impfpflicht gilt, müssen Nicht-Geimpfte an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Das entscheidet dann über das weitere Vorgehen und kann im Extremfall Bußgelder bis 2500 Euro verhängen. Kitas dürfen ungeimpfte Kinder in Zukunft nicht mehr annehmen. Auch gegen die Einrichtungen können Bußgelder verhängt werden, wenn sie sich nicht an die Impfpflicht halten.
Wie weist man die Impfung oder Immunität nach?
Ganz einfach über den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest. Sie sind sich nicht ganz sicher, ob Sie geimpft sind oder nicht? Dann können Sie einen Bluttest machen. Wenn Antikörper nachgewiesen werden, hatten Sie Masern entweder schon und sind somit immun oder Sie sind bereits geimpft. Im Zweifel sollten Sie sich lieber noch einmal impfen lassen, rät die Ständige Impfkommission (STIKO). Das für Infektionskrankheiten zuständige Robert-Koch-Institut (RKI) sieht bei nach 1970 geborenen Erwachsenen große Impflücken.