Sind Sie über 25 Jahre alt und haben Lust auf eine völlig neue Herausforderung?
Dann könnten Sie ehrenamtlicher Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg werden.
Interessenten aus Landshut können sich bis Ende Mai beim Referat 3 der Stadt Landshut melden.
Für das Ehrenamt müssen sie aber nicht nur in hohem Maße unparteiisch, sondern auch körperlich topfit sein.
Denn die Sitzungen können oftmals richtig lang werden.
Die Amtszeit geht über fünf Jahre und beginnt im April 2020.
Der Bewerber muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Das 25. Lebensjahr soll vollendet und der Wohnsitz innerhalb des Bezirkes des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Regensburg sein.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen: Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind;
Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen. Auch Personen die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden: Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
Richter, aktive Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit;
Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, beispielsweise Steuerberater.