Unter einem Dekorationsstück stellt man sich eigentlich eine schöne Vase oder einen antiken Spiegel vor.
Nicht aber das, was die Zollfahnder am Münchner Flughafen aus dem Postverkehr ziehen.
Das verdächtige Päckchen geht von Kanada nach Bulgarien an eine Privatperson.
Darin finden die Beamten einen präparierten Bärenschädel.
Der Absender dürfte jetzt Probleme bekommen.
Denn Braunbären sind eine geschützte Tierart.
Verstöße gegen das Artenschutzgesetz können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mit einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.