Die Arbeit in der Altenpflege ist nicht leicht:
Stress pur und wenig Personal.
Da sind Fehler nicht auszuschließen.
Ein Fall aus dem Landkreis Dingolfing-Landau kommt bald vor Gericht.
Gegen drei Altenpfleger hat die Staatsanwaltschaft Landshut jetzt Anklage erhoben.
Wegen Mordes durch Unterlassen, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch.
Die Anklagebehörde geht nach Abschluss der Ermittlungen davon aus, dass in einem Pflegeheim im Landkreis Dingolfing-Landau im Mai 2016 ein damals 66-jähriger Heimbewohner zu Tode kam, weil eine Altenpflegerin Medikamente verwechselte und – nachdem die Verwechs-lung bemerkt wurde – zusammen mit zwei Kollegen deshalb nichts unternah-men, um die Verwechslung zu vertuschen.
Die Tat kam dadurch ans Licht, dass die 60-jährige Vorgesetzte wenige Tage nach dem Tod des Patienten gegenüber ihrer Heimleitung sowohl die Medikamentenver-wechslung wie auch die anschließende Vertuschung gestand.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gab sie an, dass sie zwar über die Medikamentenverwechslung informiert war, aber deren Auswirkung nicht erkannt und gewollt habe.
Die 47-jährige Altenpflegerin, der die Verwechslung unterlaufen war, räumte diese zwar ein, will aber ebenfalls nicht mit den schwerwiegenden Auswirkungen auf den Heimbewohner gerechnet haben.