Die vielen Sportvereine in Niederbayern leisten gerade für Jugendliche eine enorm wertvolle Arbeit.
Dort treffen sie ihre Freunde und können Stress abbauen.
Deshalb werden Sport- und Schützenvereine immer wieder finanziell unterstützt, so auch im Landkreis Dingolfing-Landau.
Das Landratsamt erinnert jetzt daran, dass Vereine ihre Anträge für die Vereinspauschale 2020 bis zum 2. März abgeben müssen.
Auch weitere Kriterien müssen erfüllt sein:
Einen Anspruch auf die Fördermittel haben Vereine, die aktive Jugendarbeit leisten, die rechtsfähig und steuerrechtlich gemeinnützig sind, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und deren Beitragsaufkommen die vorgegebenen Mindestbeitragssätze erreichen. In den Genuss der Förderung können mit der Vereinspauschale auch Vereine ohne Übungsleiter gelangen.
Vorausgesetzt wird jedoch, dass als Bagatellgrenze mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht werden. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach den erreichten Mitgliedereinheiten und den in Bayern zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Mitgliedereinheiten errechnen sich aus erwachsenen Mitgliedern, Kindern, Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre und nach gültigen Übungsleiter-Lizenzen.
Es können nur Übungsleiterlizenzen berücksichtigt werden, die am 1. März 2020 gültig sind und die vom Verein seit dem Stichtag des Vorjahres (1. März 2019) im Sportbetrieb eingesetzt wurden. Die Übungsleiterlizenzen sind im Original bei der Antragstellung vorzulegen.
Nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern muss bei den Beitragseinnahmen das Mindestbeitragsaufkommen erreicht werden. Die bisherigen Einrechnungsmöglichkeiten von Spenden und Erlösen aus Veranstaltungen bleiben weiterhin bestehen.
Die Antragsunterlagen und Erläuterungen zum Antrag können auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter www.landkreis-dingolfing-landau.de unter der Rubrik: Bürgerservice/Formulare-Download/Vereinspauschale oder mit dem Link: https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/buergerservice/formulare-download/?filter=V heruntergeladen werden.
Auskünfte erteilt Hans-Peter Ferwagner beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Zimmer 149, Telefon 08731 87-145, E-Mail: hans-peter.ferwagner@landkreis-dingolfing-landau.de .