Die Sport- und Schützenvereine in Niederbayern sollten sich beeilen. Denn bis zum 1. März müssen die Anträge für die Vereinspauschale 2022 bei den Landratsämtern vorliegen. Einen Anspruch auf die Fördermittel haben Vereine die aktive Jugendarbeit leisten, die rechtsfähig und steuerrechtlich gemeinnützig sind. Die Höhe der Vereinsförderung hängt von den Mitgliederzahlen ab.