Nach dem Streit um ein Hygienekonzept in einer Dönerbude gibt es jetzt neuen Zoff im Landratsamt Rottal-Inn.
Wegen nicht gezahlter Gagen am Theater an der Rott haben zwei Gastsänger Beschwerde eingereicht.
Die beiden Sänger waren für eine Operette jetzt im Frühjahr engagiert – als kurzfristig angestellt.
Nachdem die Aufführung pandemiebedingt abgesagt wurde, hat das Landratsamt als Träger des Theaters die Gagen verweigert.
Die Sänger klagen nun, dass sie als Gastangestellte, ebenso wie die Festangestellten, ein Recht auf Gehalt, zumindest Kurzarbeitergeld hätten.
Ihr Anwalt spricht sogar von grober Fürsorgepflichtsverletzung und droht mit einer Klage.
Das Landratsam äußert sich, mit dem Hinweis auf ein schwebendes Verfahren, nicht zu dem Fall.