Ohne Mund-Nasen-Schutz geht in der Landshuter Innenstadt momentan eher wenig.
Das ändert sich aber womöglich schon bald.
Denn das Bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg hat Zweifel an den aktuell geltenden Regeln.
Die Maskenpflicht ist demnach so, wie sie aktuell in Landshut gültig ist, unverhältnismäßig, schreibt das Gericht.
Geklagt hat ein Anwohner in der Altstadt per Eilantrag.
Ob und wie die Maskenpflicht in der Landshuter Innenstadt jetzt angepasst wird, ist noch offen.