Geschenke sind toll – aber nicht jeder darf sie annehmen.
Beamte zum Beispiel.
Darum ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Landshut.
Im Visier sind Bürgermeister und leitende Beamte, weil sie Geschenke angenommen haben.
Und da wird erstmal von Vorteilsnahme ausgegangen.
Ein Ermittlungsverfahren gegen eine Firma aus dem Raum Landshut hat die Untersuchungen ins Rollen gebracht.
Im Jahr 2015 wurden Listen mit Namen von Personen gefunden, die von dem Ingenieurbüro Geschenke bekommen haben.
Im Bereich der Staatsanwaltschaft Landshut sind dem Sprecher zufolge einige der Verfahren bereits eingestellt worden.
Etwa weil die Betreffenden eine Genehmigung für das Geschenk vorlegen konnten oder wegen geringer Schuld, weil der Wert so gering war und keine Vorstrafen vorlagen, oder gegen Geldstrafen.
Beamte dürfen keine Präsente annehmen, sofern sie dafür nicht eine Genehmigung ihres Vorgesetzten vorlegen können.
Die Betroffenen hätten die Geschenke – unter anderem Weinflaschen – nicht annehmen dürfen oder sie sich genehmigen lassen müssen.
Die Beamten stammen neben Landshut aus den Bereichen Regensburg, Passau, Augsburg, Ingolstadt und Deggendorf.
Die Fälle seien an die dortigen Staatsanwaltschaften abgegeben worden, hieß es.