Bayern geht gerne mal seinen eigenen Weg.
Das zeigt sich auch bei der Grenzpolizei, die in Passau ihren Hauptsitz hat:
Sie soll gemeinsam mit der Bundespolizei die Grenzen schützen – aber verstößt sie dabei gegen die Verfassung?
Das entscheidet sich heute vor dem Verfassungsgerichtshof.
Bayerns höchstes Gericht muss dabei über eine Klage der Grünen-Landtagsfraktion urteilen.
Sie argumentiert, dass der Bund für den Grenzschutz verantwortlich ist und nicht der Freistaat Bayern.