Auf einen anderen Menschen einschlagen, dafür braucht es offenbar nicht immer ein Motiv.
Auf einer Faschingsparty in Haunersdorf verpasst ein 20-Jähriger einem anderen Gast völlig grundlos eine Kopfnuss.
Es kommt zur Schlägerei, das Opfer geht zu Boden.
Dann tritt der Angreifer auch noch zwei Mal heftig gegen den Kopf des 18-Jährigen.
Jetzt das Urteil der Jugendkammer am Landgericht Landshut:
Zwei Jahre und vier Monate Haft.
Weil der 20-Jährige Landauer offenbar ein ernsthaftes Alkohol- und Drogenproblem hat muss er in eine Entziehungsanstalt.