Die Gemeinden bekommen Vlies, mit dem Schutzmasken hergestellt werden können.
Aufgetrieben hatte den Stoff Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.
Die Vlies-Rollen werden geschnitten und an die Gemeinden ausgeliefert.
Und die sind für die Verteilung zuständig.
Den Stoff können also zum Beispiel Ehrenamtliche oder Schneidereien bekommen.
Wer die fertigen Masken bekommt, entscheidet die Gemeinde.
Wichtig aber ist, dass die selbst genähten Masken nicht für medizinische Zwecke (z. B. in Arztpraxen) verwendet werden dürfen, da es hier gesonderter Hygienestandards und einer zertifizierten Fertigung bedarf.
Wichtig:
Da bereits einige Abmahnanwälte aktiv sind, die die Nähereien und Ehrenamtlichen belangt haben, die die Begriffe „Atemschutzmaske“ oder „Mundschutzmaske“ für den Vertrieb ihrer Produkte verwendet haben (der Begriff „Schutz“ erfordert eine entsprechende Zertifizierung), empfiehlt die Wirtschaftsförderung des Landkreises, sie stattdessen als „Stoffmasken“ oder „Behelfsmasken“ zu anzubieten.
Ein Schnittmuster (bereitgestellt von der Stadt Essen) ist auf www.landkreis-landshut.de verfügbar.