Der sogenannte „Youtube-Einbrecher“ muss ins Gefängnis:
Drei Jahre und acht Monate Haft, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Regensburg.
Ein Überwachungsvideo hatte den 32-Jährigen überführt.
Darauf war zu sehen, wie der Einbrecher in einem
Straubinger Getränkemarkt durch die Decke bricht.
Das Video wurde im November 2017 zu einem wahren Klick-Hit im Internet.
Dem Mann wurden noch weitere Diebstähle zur Last gelegt.
Er hat die Taten gestanden.