Vampire, Hexen und Zombies.
Allerlei gruselige Gestalten streifen morgen (31.10) wieder durch unsere niederbayerischen Straßen, denn dann ist Halloween.
Doch die Polizei warnt:
Nicht jeder Streich ist erlaubt.
Viele Streiche sind schlicht und einfach Sachbeschädigung, betont die Polizei.
Wer also zum Beispiel einen Briefkasten mit Feuerwerkskörpern sprengt oder eine Hauswand besprüht, der begeht eine Straftat.
Das kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden.
Und:
Ein Halloween Streich kann nicht nur für die Täter teuer werden.
Auch Zuschauer einer Straftat müssen mit einer Anzeige rechnen, so die Polizei.