Dem Landrat von Dingolfing-Landau, Heinrich Trapp, droht ein Disziplinarverfahren und möglicherweise auch die Amtsenthebung.
Es geht um einen Fall, bei dem in einem Altenheim Medikamente verwechselt worden sind.
Ein Palliativpatient stirbt wenige Tage später.
Die Regierung von Niederbayern verlangt von Trapp, einen der zuständigen Pfleger zu entlassen.
Ohne gerichtliches Urteil will der Landrat dieser Anweisung aber nicht nachkommen.
Das Gericht verurteilt den Pfleger dann zu einer Bewährungsstrafe, ein Berufsverbot erhält er nicht.
Wenn die niederbayerische Regierung dennoch an ihrer Forderung festhält und auch Heinrich Trapp hart bleibt, dann droht ihm ein Disziplinarverfahren.