Ist der Einsatz der Bayerischen Grenzpolizei rechts- oder gar verfassungswidrig?
Nein, sagt jetzt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.
Damit widerspricht er den Juristen, die im Auftrag von den Grünen ein Gutachten verfasst haben.
Das sieht den Grenzschutz nicht in der Zuständigkeit der bayerischen Polizei.
Weil die aber immer in Absprache mit der Bundespolizei handelt und die Verantwortung dabei klar geregelt ist, gibt es keinen rechtlichen Konflikt, so Herrmann.
Bayerns Grüne bleiben aber dabei.
Die 500 Beamten sollen sich wieder mit den üblichen landespolizeilichen Aufgaben befassen.