Eine Bastelschere als Tatwaffe:
Dieser Fall beschäftigt bis gestern das Landgericht Landshut.
Der Angeklagte bricht offenbar die Schere auseinander und sticht damit in der JVA Landshut auf einen Mithäftling ein.
Für dieses Verbrechen kehrt er jetzt lange in den Knast zurück:
Das Gericht verurteilt den Mann wegen versuchten Totschlags zu neun Jahren und neun Monaten Haft.
Außerdem droht dem Verurteilten die Sicherungsverwahrung.