Des einen Leid ist des anderen Freud.
Dieses Sprichwort passt hier wohl ganz gut.
Straftäter und Kleinkriminelle, die vor Gericht verurteilt werden, müssen oftmals eine Geldauflage zahlen.
Und die kommt dann gemeinnützigen Einrichtungen zugute.
Auf diese Weise sind im Bezirk des Landgerichts Landshut im Jahr 2018 rund 560 000 Euro zusammengekommen.
Sie fließen u.a. in die Bereiche Bewährungshilfe, Kinder- und Jugendförderung und Pflege.