Allgemein gesagt :JA, wir können auch mit dem Bike geblitzt werden.
Interessant wird es bei der Frage, welche Folgen es für Fahrradraser gibt.
Für Fahrräder und Pedelecs,
also die E-Bikes die nur bis 25 km/h unterstützen,
gibt es nämlich ein paar Ausnahmen.
Rechtlich gesehen gelten für solche Räder nämlich nur bestimmte Tempolimits.
Zum Beispiel 30er oder 60er Zonen.
Wir wir in solchen Straßenabschnitten geblitzt werden, dann müssen wir auch blechen.
Die allgemeine Geschwindgkeitsbegrenzung auf 50 km/h innerorts gilt rechtlich für Fahrradfahrer aber nicht.
Da spricht das Gesetz nur von Kraftfahrzeugen (Roller, Autos oder Lkws).
Geldstrafen gibt´s für Radfahrer also nur bei ausgeschriebenen Tempolimits.
Es gibt aber auch eine Vorschrift die gilt immer und für jeden Verkehrsteilnehmer:
Wir müssen so fahren, das die Sicherheit anderer und auch unsere eigene Sicherheit nicht gefährdet wird.