Der Niederbayer Hubert Aiwanger sorgt am Tag der Bundestagswahl für Wirbel.
Am Nachmittag tweeted er Partei-Zahlen und einen Wahlaufruf für die Freien Wähler.
Die Kritik ist groß und es gibt Rücktrittsforderungen.
Jetzt ist klar:
Dem Freie Wähler-Politiker aus dem Landkreis Landshut kann keine Ordnungswidrigkeit nachgewiesen werde.
Für Hubert Aiwanger hat der Tweed also keine juristischen Konsequenzen.
„Bei den weiterverbreiteten Zahlen, die nur wenige Minuten auf dem Account standen, handelte es sich überdies nicht um Zahlen einer Nachwahlbefragung», hieß es in einer Mitteilung.
Woher die Zahlen dann stammten, dazu sagten die Freien Wähler allerdings nichts.
Der Bundeswahlleiter prüfte den Vorgang – denn im Bundeswahlgesetz heißt es:
«Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.
» Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro belegt werden.
In einem Schreiben des Bundeswahlleiters heißt es nach Angaben der Freien Wähler aber nun: «Nach den uns vorliegenden Ermittlungsergebnissen» könne «der Nachweis einer Ordnungswidrigkeit (…) nicht geführt werden».
«Von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird daher abgesehen.»