Es ist der Alptraum aller Eltern:
Auf einmal ist das Kind weg, wurde vielleicht sogar ins Ausland verschleppt.
Gestern bewahrt die Bundespolizei am Flughafen München einen Vater vor genau diesem Alptraum.
Denn die Polizisten halten bei der Ausreisekontrolle eine Frau auf.
Die will sich ohne Wissen des Papas mit seinem kleinen Sohn nach Amerika absetzen.
Bei der Frau handelt es sich um die Oma des einjährigen Buben.
Wenig später kann der überglückliche Vater seinen Buben wieder in die Arme schließen.
Im Detail hat ist folgendes passiert:
Bundespolizisten überprüften bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle des Morgenfluges nach Atlanta die Dokumente der Reisenden, als ihnen eine 39-jährige Deutsche mit ihrer 15-jährigen Tochter und deren einjährigem Sohn auffiel.
Die drei waren ohne Kindsvater unterwegs.
Offensichtlich wollte auch die junge Mutter des Buben nicht mitfliegen, nur Oma und Enkel sollten nach Amerika reisen.
Genauer nachgeprüft, kamen die Bundespolizisten einer versuchten Kindesentziehung auf die Spur.
Die 39-Jährige hatte wohl schon einmal versucht, sich mit ihrem Enkel ins Ausland abzusetzen.
Als die Grenzpolizisten nämlich genauer hinschauten, fiel ihnen im Fahndungssystem eine Notiz des Amtsgerichts in Weiden in der Oberpfalz ins Auge.
Die Weidener Richter hatten dort im Zusammenhang mit einem laufenden Sorgerechtsstreit an die Grenzpolizeibehörden den Auftrag eingestellt, der 39-Jährigen die Ausreise zu untersagen, wenn sie in Begleitung des Einjährigen ist.
Das Gericht prüft zur Zeit, ob es dem leiblichen Vater das alleinige Sorgerecht für den Filius zuspricht.
Also sind die Münchner Bundesbeamten dem richterlichen Auftrag nachgekommen und haben die Reise der Frau und des Jungen gestoppt und den Kleinen in Obhut genommen.
Anschließend haben die Polizisten das zuständige Jugendamt und die Familie des 17-jährigen Kindsvaters informiert.
Dieser machte sich gleich zusammen mit seinem Vater auf den Weg zum Münchner Airport.
Als die beiden Italiener ein paar Stunden später am Münchner Airport ankamen, war der Alptraum für sie vorbei.
Vater und Großvater konnten den Buben wieder in die Arme schließen.
Inwiefern sich die 39-Jährige für ihren „Familienausflug“ rechtlich verantworten muss, wird nun die zuständige Staatsanwaltschaft prüfen.