Die Kirchenglocken bleiben in Siegenburg im Landkreis Kelheim vorerst nicht stumm.
Eine Klage gegen liturgisches Glockengeläut in der Kirche St. Nikolaus ist abgewiesen worden.
Geklagt hatte ein Nachbar.
Er fühlte sich durch das Glockengeläut gesundheitlich beeinträchtigt.
Das sieht das Verwaltungsgericht Regensburg nicht bestätigt.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.