Monatelang war Tanken oder Einkaufen in Österreich ein teurer Spaß.
Bayern hatte den kleinen Grenzverkehr im Dezember verboten, bei Verstößen drohte ein Bußgeld von bis zu 2 000 Euro.
Ab heute ist der kleine Grenzverkehr wieder erlaubt, und viele Menschen in Niederbayern sind erleichtert.
Damit können zum Beispiel die Simbacher fürs Einkaufen oder Freunde besuchen nach Braunau – und umgekehrt.
Das bayerische Gesundheitsministerium hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab heute in Kraft tritt.
Darin heißt es:
Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in den Freistaat Bayern einreisen, sind von der Quarantänepflicht befreit.
Auch ein negativer Test sei demnach nicht erforderlich.
Eine Quarantänepflicht gilt erst, wenn die betreffenden Personen z.B. mit Corona-Symptomen wieder in den Freistaat einreisen.
Laut dem österreichischen Innenministerium gilt bei der Einreise nach Österreich aber noch eine Test- und Registrierungspflicht.
Eine aktualisierte Verordnung gibt es noch nicht.
Ob die Bestimmungen nach der Ankündigung von Söder und Kurz gelockert werden, ist noch offen.