Die Einschränkungen in der aktuellen Krisenzeit sind für viele groß.
Viele Hochzeitspaare in Niederbayern stellen sich da auch die Frage:
Dürfen wir uns eigentlich noch trauen, uns vor dem Standesamt zu trauen?
Geht es nach dem bayerischen Gemeindetag, lautet die Antwort:
Ja.
Denn die Heirat vor dem Standesamt ist nach der bayerischen Allgemeinverordnung nicht verboten, heißt es.
Es dürfen aber wirklich nur das Brautpaar, der Standesbeamte und die Trauzeugen daran teilnehmen.
Die Hochzeitsfeier danach – die muss wegen Corona leider weichen, so der bayerische Gemeindetag.