Nur fünf Jahre nach der letzten Novelle bekommt Bayern schon wieder ein neues Kommunalwahlrecht.
Künftig wird bei bayerischen Kommunalwahlen nach der gleichen Auszählmethode ermittelt wie seit 10 Jahren schon bei Bundestagswahlen.
Der Landtag stimmte für die Anwendung des Berechnungsverfahrens Sainte-Laguë/Schepers.
Seit 2013 wurde in Bayern mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren berechnet, wie die kommunalen Sitze verteilt werden.
Ziel der Umstellung ist es, die Stimmergebnisse genauer in Mandate umrechnen zu können.
Ursprünglich hatte die CSU-Fraktion dazu das sogenannte d’Hondt-Verfahren durchsetzen wollen. Dies stieß aber auf heftige Kritik, weil dadurch größere Parteien wie die CSU bevorzugt werden.
Das Problem ist, dass sich Wahlergebnisse nie exakt in Mandate umrechnen lassen und einfache Auf- oder Abrundungen das Ergebnis zu stark verfälschen würden. Daher wird versucht, mit komplizierten mathematischen Verfahren eine möglichst genaue Annäherung zu erreichen.