Bei Kulturveranstaltungen in Bayern sind künftig wieder doppelt so viele Zuschauer erlaubt wie bisher:
In Theatern, Kinos und bei anderen kulturellen Events ist von Donnerstag an wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt – bisher waren es 25 Prozent.
Das hat das Kabinett beschlossen.
Zugleich wird das Komplett-Verbot für große überregionale Kulturveranstaltungen aufgehoben:
Werden mehr als 1000 Zuschauer erwartet, darf die Zuschauer-Kapazität zu maximal 25 Prozent ausgelastet werden.
Wie bei großen Sport-Events gilt, etwa für Konzerte, eine absolute Personenobergrenze von 10 000 Zuschauern.
Nach viel Kritik in den vergangenen Wochen hat das bayerische Kabinett eine Lockerung der Zugangsregeln für Angebote der Jugendarbeit beschlossen:
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen nun keinen Impfnachweis und keinen weiteren Test mehr vorlegen.
Die erleichterten Zugangsregeln sollen von Donnerstag an gelten.