Noch immer ist die Inzidenz das Maß aller Dinge.
Darum müssen die Menschen im Landkreis Dingolfing-Landau (Inzidenz heute 64) mit Einschränkungen rechnen.
Liegt die Inzidenz auch morgen weiter über 50, gelten ab Montag neue Einschränkungen.
Viele Infektionen gehen auf Reiserückkehrer aus Kroatien, Mazedonien, Tschechien, Polen und Rumänien zurück.
Das Landratsamt in Dingolfing bittet alle Teilenehmer des kroatischen Festivals „Bavaria goes Zrece“, sich testen zu lassen.
Die PCR-Station in Dingolfing ist morgen Samstag von 10 bis 16 Uhr geöffnet.
Weiter sind aktuell zehn Erntehelfer positiv auf das Virus getestet worden.
Auch sind Betriebe mit einzelnen Fällen betroffen.
Die restlichen Fälle sind diffus über den Landkreis verteilt.
Es gibt aber auch eine gute Nachricht:
Die Impfaktion in Mengkofen gestern war ein voller Erfolg.
Bereits eine halbe Stunde vor Beginn der Aktion reihten sich zahlreiche Impfwillige in die Warteschlange ein.
Insgesamt wurden 211 Impfungen bis zum Abend verabreicht – 102 Biontech und 109 Johnson & Johnson.
Die nächste Aktion dieser Art ist bereits in Planung.
Folgende Regelungen würden bei einer morgigen Überschreitung von 50 ab Montag, 16. August, gelten:
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und privat genutzten Flächen ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weitere Hausstände (max. zehn Personen) gestattet. Kinder unter 14 sowie Geimpfte oder Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
- Private und öffentliche Veranstaltungen sind bis 25 Personen innen und 50 Personen im Freien zugelassen. Bei privaten Veranstaltungen – etwa Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern – werden Geimpfte und Genesene nicht mitgerechnet, bei öffentlichen Veranstaltungen wird einschließlich Geimpfter und Genesener gerechnet. Ungeimpfte benötigen in jedem Fall einen Negativtest.
- Kontaktfreier Sport ist ohne Testnachweis in Gruppen von bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
- Ungeimpfte Besucher von Sportveranstaltungen oder ungeimpfte Sportler aus Gruppen, die größer als zehn Personen sind, brauchen einen Test.
- Ungeimpfte Besucher von Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen müssen einen Test vorweisen können.
- Ungeimpfte Gäste der Gastronomie aus mehreren Haushalten an einem Tisch benötigen einen Testnachweis.
- Jeder ungeimpfte Hotelgast hat bei Ankunft und zusätzlich für jede weiteren 48 Stunden einen Test zu erbringen.
- Ungeimpfte Besucher von Kulturveranstaltungen, Kinos, Theatern, Konzerthäusern oder Bühnen müssen einen Test vorweisen.
- An Grundschulen, Grundschulstufen an Förderschulen sowie an allen weiterführenden Schulen gilt die Pflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zum Tragen einer medizinischen Maske am Sitzplatz und auf Begegnungsflächen.
- Unabhängig von der Inzidenz gilt ab Montag in ganz Bayern wieder eine Testpflicht für ungeimpfte Besucher und Mitarbeiter von Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen.
- Hinweis: Genannte Testergebnisse (PCR, Antigenschnelltest oder Selbsttest) dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und müssen in schriftlicher oder digitaler Form vorliegen. Selbsttests müssen vor Ort unter Aufsicht des Betreibers durchgeführt werden. Für Kinder unter sechs Jahren ist kein Test nötig. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.