Kino, Hotel, Kultur, Restaurant oder Fitnessstudio – hier dürfen ab morgen im Landkreis Rottal-Inn die Lichter wieder angehen.
Seit dem 25. November ist viel geschlossen, weil die Inzidenz im Landkreis so hoch war.
Mittlerweile liegt der Wert seit fünf Tagen unter 1000.
Darum darf ab morgen zwischen Massing und Bad Birnbach wieder aufgesperrt werden.
Jetzt hoffen natürlich alle, dass die Inzidenz nicht wieder nach oben geht.
Die Impfquote im Landkreis Rottal-Inn liegt nur bei rund 55 Prozent.
Für den Landkreis Rottal-Inn gelten somit ab morgen folgende Regelungen:
- Gastronomiebetriebe können wieder öffnen – es gilt die 2G-Regelung (auch im Außenbereich, bspw. an Glühweinständen), außerdem eine Sperrstunde von 22 bis 5 Uhr. Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht, außer am Platz. Der Betrieb von reinen Schankwirtschaften bleibt untersagt.
- Auch der touristische Betrieb von Beherbergungsstätten ist wieder erlaubt, auch hier gilt die 2G-Regelung.
- Der Betrieb/die Nutzung von Sportstätten, Fitnessstudios, Schwimmbädern Tanzschulen sind ab Mittwoch wieder erlaubt, es gilt jedoch die 2Gplus-Regel. Das heißt, es haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt und diese müssen einen negativen Corona-Test vorweisen können. Das kann ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Verantwortlichen, ein Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder ein PCR-Test sein.
- In Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Museen oder Zoos, und bei Veranstaltungen gilt 2Gplus! Auch hier ist für den Zutritt ein tagesaktueller negativer Corona-Test nötig (Selbsttest vor Ort unter Aufsicht, Schnelltest oder PCR-Test).
- Neben dem Friseur sind nun auch andere nichtmedizinische oder nichttherapeutische körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudio, Nagelpflege- und Tattoostudio wieder zulässig, hier gilt die 2G-Regel.
- Außerschulische Bildungsangebote, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musik-, Fahrschulen und Angebote der Erwachsenenbildung sind wieder in Präsenz mit 2G möglich.
- Hochschulen (Präsenz), Bibliotheken und Archive können mit 2G wieder öffnen. Ausnahme: für die Teilnahme an Prüfungen an Hochschulen reicht ein PCR-Test.
- Das Verbot von Veranstaltungen bzw. die Schließung von Einrichtungen und Betrieben, für die zuvor 2G oder 2Gplus galt, werden aufgehoben. Es bleibt hier aber bei den verschärften 2G- oder 2Gplus-Regelungen, die bayernweit gelten.