Seit Mitte März ist an Veranstaltungen im privaten und öffentlichen Bereich nicht zu denken.
In Landshut ändert sich das ab heute!
Hier tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft, die bestimmte Veranstaltungen erlaubt.
Bedingung ist, dass sie infektionsschutzrechtlich vertretbar sind, die Teilnehmerzahl von 20 Personen in geschlossenen Räumen und von 25 Personen im Freien nicht überschritten wird und sie rechtzeitig bei der Stadt angekündigt werden.
Natürlich müssen auch alle Schutzauflagen eingehalten werden.
Von dieser Allgemeinverfügung profitieren zum Beispiel Vereinssitzungen, Yoga-Kurse oder Selbsthilfegruppen.