Landshuter Ämter erwachen aus der Coronastarre

27. April 2020 , 06:53 Uhr

Endlich geht´s wieder los.
Aber nicht nur Autohäuser und Geschäfte machen heute wieder auf.
Auch die Ämter erwachen langsam aus ihrer Starre.

In Landshut startet der Betrieb wieder eingeschränkt.
Zum Beispiel die Zulassungsstelle.
Wer kommen will, muss sich aber vorher anmelden.
Und so läuft alles ab:


Bei Angelegenheiten, die ein persönliches Erscheinen erfordern, muss vorab telefonisch oder per E-Mail ein Termin mit der entsprechenden Dienststelle vereinbart werden.
Die Rufnummern der einzelnen Ämter und Einrichtungen sind online verfügbar.
Der Zutritt wird nur mit einer Mund-Nasen-Maske gewährt.
In den beiden Rathäusern sowie einzelnen Dienststellen wird am Haupteingang ein Sicherheitsdienst eingerichtet, der auch auf die Einhaltung der Maskenpflicht achten wird.
Der Besucher (mit Termin) wird beim Sicherheitsdienst vom Bediensteten abgeholt.

Terminvereinbarung Bürgerbüro, Standesamt, Ausländerbehörde

Im Ausländer- und Standesamt sind Termine ebenfalls nur nach vorheriger Vereinbarung möglich: Ausländerbehörde – Telefon 0871/882235, E-Mail auslaenderbehoerde(at)landshut.de; Standesamt – Telefon: 0871/881329, E-Mail: standesamt(at)landshut.de. Die jeweiligen Kontaktdaten sind auch online entsprechend dem jeweiligen Anliegen hinterlegt.

Im Bürgerbüro ist die Online-Plattform zur Terminbuchung wieder freigeschaltet und ab sofort verfügbar.
Damit können Termine zu den üblichen Öffnungszeiten gebucht werden. (Falls eine Terminierung über die Online-Plattform nicht möglich sein sollte, steht das Bürgerbüro auch unter Telefon 0871/882288 zur Verfügung.)

Um eventuelle „Behördengänge“ von zu Hause aus erledigen zu können, bietet die Stadt auch ein umfassendes Online-Angebot (beispielsweise Meldebescheinigungen, Geburts- und Sterbeurkunde usw.), das über das Bürgerserviceportal der Stadt zur Verfügung steht.

Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle:

Neben der Möglichkeit, sein Fahrzeug über das Bürgerserviceportal online anzumelden, ist ab kommenden Montag, 27. April, auch in der Zulassungsstelle – nach vorheriger Terminabsprache – wieder ein eingeschränkter Parteiverkehr möglich. Ob Privatkunde, Autohaus oder Zulassungsdienst – es wird gebeten, die nachfolgenden Regelungen zu beachten.

Zulassungen von Autohäusern und Zulassungsdiensten werden mit den reservierten Kennzeichen nach vorheriger Rücksprache (per Anruf oder per E-Mail) vom Sachbearbeiter direkt entgegengenommen. Sofern kein Wunschkennzeichen vorab reserviert war, können die Schilder erst nach dem Bezahlvorgang erstellt und in der Zulassungsstelle abgeholt werden.

Der Bevollmächtigte kann entweder im Außenbereich auf die Bearbeitung warten (Aufruf nach Fertigstellung) oder die bearbeiteten Vorgänge zu einem späteren Termin an einem separaten Ausgabeschalter (ehemaliger Infopoint in der Eingangshalle) abholen. Es erfolgt Bar- beziehungsweise Kartenzahlung am Automaten.

Zulassungen und Abmeldungen von Privatkunden sowie Einzelzulassungen von Firmen werden wie bereits praktiziert, bei der Zulassungsbehörde der Stadt  in den Briefkasten bzw. in die bereitgestellte Alu-Box (steht direkt vor dem Eingang zur Zulassungsstelle der Stadt Landshut) eingeworfen.
Wenn die Schilder mit abgegeben wurden, werden diese komplett gesiegelt ausgegeben. Die Zahlung erfolgt je nach Vorgang per Rechnung, in Bar- bzw. Kartenzahlung am Automaten.

Die Zulassungen von Autohäusern sowie von Privatkunden und Firmen werden bearbeitet und können bei einer Abgabe bis 10 Uhr am gleichen Tag nach vorheriger Terminvereinbarung wieder abgeholt werden (Montag bis Donnerstag 14.30 bis 16 Uhr, Freitag von 11 bis 12 Uhr). In begründeten Ausnahme- oder Spezialfällen können nach vorheriger Rücksprache (bevorzugt E-Mail: kfz-zulassungsstelle(at)landshut.de oder Telefon: 0871/882545) gesonderte Einzeltermine vergeben werden.

Die Zulassungsstelle behält sich grundsätzlich vor, bei mehreren Zulassungsvorgängen (insbesondere reine Händlerzulassungen auf das Autohaus) diese zurückzustellen.In diesem Zusammenhang wird auch auf das Bürgerserviceportal und der Möglichkeit von Online-Zulassungsvorgängen hingewiesen.

Bitte um Einhaltung folgender Regeln:

In den Schalter- und Warteräumen dürfen sich nur die Kunden und Bürger aufhalten, deren Vorgang gerade bearbeitet wird oder mit denen vorab einen Termin vereinbart wurde. Aus Gründen des Infektionsschutzes sind die erforderlichen Abstände zwischen Besuchern sowie dem Personal einzuhalten. Größere Ansammlungen für Unterhaltungen und dergleichen sind im Innenbereich und im Außenbereich (Eingangsbereich) nicht gestattet und müssen aufgelöst werden. Beim Besuch der Zulassungsstelle besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske.
Berechtigte Besucher ohne Mund-Nasen-Maske können nicht bedient werden.

Änderungen in der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt ab 27. April

Sämtliche Anträge im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde können derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen (bevorzugt E-Mail: fuehrerscheinstelle(at)landshut.de oder Telefon: 0871/882541 oder 882542).

 

 

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