Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute über die Klage eines Landshuter Vereins gegen den Freistaat Bayern wegen der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2012 verhandelt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Montag die Klage des Vereins «Midgard» gegen dessen Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht des Freistaats verhandelt. Laut dem Vorsitzenden Richter ist die Aufnahme in den Bericht nur dann möglich, wenn es «verfassungsfeindliche Bestrebungen» gebe, wenn also politisch aktiv auf verfassungsfeindliche Ziele hingearbeitet werde. Der Verein, der das Magazin «Umwelt