Einen ausgedienten Sattelschlepper als Schrottfahrzeug ins Ausland transportieren.
Das ist soweit legal – wenn es dafür eine Genehmigung gibt.
Denn Schrottfahrzeuge gelten als Abfall.
Dem Hauptzollamt Landshut gehen vier solcher Sattelschlepper ins Netz.
Sie sollten ohne entsprechende Genehmigung, und damit illegal nach Jordanien ausgeführt werden.
Daraus wird aber nichts – der Zoll hat die Ware erstmal beschlagnahmt.