Das ist eine Überraschung:
Der Prozess um die Wahlfälschung in Geiselhöring könnte eingestellt werden.
Seit heute steht ja ein Großbauer vor Gericht.
Der Mann hat gleich zu Prozessbeginn die Wahlmanipulation zurückgewiesen.
Vielleicht kommen er und die Mitangeklagten mit Geldauflagen davon.
Laut Gericht hat die Stadt Geiselhöring den Fehler gemacht, dass sie an die ausländischen Saisonarbeiter überhaupt Wahlbenachrichtigungen geschickt hat.
Die Wahl wäre darum von Anfang an ungültig gewesen, meint der Richter.
Außerdem habe die Verteidigung zu spät vor der Verhandlung Zugang zu Recherchemöglichkeiten erhalten, mit denen Beweis-Daten besser durchsucht werden konnten.
Auch dass seit der Wahl bereits mehr als vier Jahre vergangen sind und dass die Angeklagten nicht vorbestraft sind, müsse berücksichtigt werden.
Nach den Worten des Richters könnte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 100 000 Euro durch den Hauptangeklagten und von je 1000 Euro durch die drei mutmaßlichen Helfer eingestellt werden.
Es handele sich bei den Vorwürfen nur um ein Vergehen und nicht um ein Verbrechen. Zudem sei auch ein Freispruch nach wie vor möglich.
Bei einer Einstellung wären die Angeklagten nicht vorbestraft.