Ein Anruf versetzt die Arbeitsagentur in Landau im vergangenen März in Angst und Schrecken:
Es ist eine Bombendrohung – zum Glück kommt niemand zu Schaden, die Drohung war vorgetäuscht.
Jetzt ist der Anrufer vor dem Amtsgericht Landau zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden.
Vor Gericht gab er 52-Jährige an, aus Frust gehandelt zu haben, weil sein Arbeitslosengeld wohl zu spät gekommen ist.
Die Strafe muss der Mann auch wegen Computerbetrugs absitzen.