Ein Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Landshut geht mit einem milden Urteil zu Ende:
Mit einer Bewährungsstrafe
Der Angeklagte hatte in einer Behindertenwerkstatt in Eggenfelden eine Affäre mit einer jungen Frau begonnen.
Das Problem:
Die Frau ist geistig behindert und der 56-Jährige war ihr Betreuer.
Zu dem milden Urteil kam es, weil der Mann geständig war, nicht gegen den Willen des Opfers gehandelt hatte und keine Spätfolgen für die Frau zu befürchten sind.